Batterien
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/66/EG (über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren) und den entsprechenden Umsetzungsvorschriften der EU-Mitgliedsstaaten muss für den jeweiligen Batterietyp eine Herstellerregistrierung und -berichterstattung durchgeführt werden.
Auch die Anforderungen an die Sammlung und Behandlung einer Batterie hängen von ihrem Typ ab.
Alle Anforderungen gelten in gleicher Weise für Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten eingebaut sind.
Verordnung 1542/2023
Die Bestimmungen der Richtlinie 2006/66/EG werden durch die Bestimmungen der EU-Verordnung 1542/2023 (über Batterien und Altbatterien) vollständig aufgehoben.
Die Verordnung 1542/2023 wurde am 12. Juli 2023 veröffentlicht und gilt ab dem 18. Februar 2024. Die Bestimmungen zur Entsorgung von Altbatterien gelten gemäß der Verordnung 1542/2023 ab dem 18. August 2025.
Für eine größere Anzahl von Batterietypen gelten künftig die Pflichten zur Registrierung, Sammlung, Wiederverwertung und Meldung.
Behalten Sie unsere Erkenntnisse im Auge, um weitere Informationen und Anleitungen zur Umsetzung der Verordnung 1542/2023 zu erhalten.
Gerätebatterien
Für die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien sind zugelassene Rücknahmesysteme zuständig.
In fast jedem Land gibt es von den zuständigen Behörden genehmigte Rücknahmesysteme, denen die Hersteller beitreten können, um ihren Registrierungs-, Melde-, Sammel- und Behandlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Hersteller erfüllen ihre Pflichten „gemeinsam“ mit anderen Herstellern im Rahmen eines Systems, das die Sammlung und Behandlung von Altbatterien im Namen seiner Mitglieder koordiniert und Gebühren erhebt. Beispiele hierfür sind Altbatterien, die bei örtlichen kommunalen Sammelstellen oder von Händlern und Einzelhändlern zurückgegeben werden.
Oftmals sind mehrere Systeme verfügbar, manchmal mit unterschiedlichem Umfang für Batterietypen und normalerweise mit unterschiedlichen Gebühren, Kosten und Verwaltungsschritten. EARN kann Ihrem Unternehmen dabei helfen, einem geeigneten Rücknahmesystem für Ihre Gerätebatterien beizutreten und die gesamte damit verbundene Verwaltung zu übernehmen.
Industriebatterien
Die Hersteller müssen gesonderte Vorkehrungen für die Sammlung und Behandlung der in ihrer Verantwortung liegenden Industrie-Altbatterien treffen.
Für Industriebatterien gibt es kein „kollektives“ Hersteller-Compliance-Konzept im Rahmen eines Systems. Rücknahme und Recycling bleiben immer in der Verantwortung des einzelnen Herstellers. Altbatterien aus der Industrie können im Allgemeinen nicht an denselben Orten abgegeben werden wie Altbatterien aus Geräten, beispielsweise an kommunalen Sammelstellen.
Hersteller von Industriebatterien können über die meisten in den einzelnen Ländern verfügbaren Rücknahmesysteme ihre administrative Registrierungs- und Meldepflichten abwickeln. Einige Systeme bieten sogar geeignete Lösungen für die Rücknahme und Behandlung von Industriebatterien an, getrennt von ihren Aktivitäten im Bereich Gerätebatterien. Für Hersteller ist es jedoch sehr oft sinnvoll, ihre eigene individuelle Rücknahme- und Behandlungslösung zu implementieren, die zusätzliche Vorteile bietet, wie etwa einen individuell zugeschnittenen Kundenservice, die Abwicklung einzigartiger Geschäftsabläufe und sogar Kosteneinsparungen.
Eine individuelle Lösung ist unerlässlich, wenn kein Rücknahmesystem verfügbar ist. Hier kommt die besondere Kompetenz von EARN ins Spiel. Eine maßgeschneiderte individuelle Lösung unterscheidet uns von anderen Dienstleistern. So sind wir in der Lage, einen umfassenden Batterieservice anzubieten.
EARN verfügt über ein etabliertes Netzwerk lokaler Recyclingpartner, über die wir die Rücknahme und das Recycling von Industriebatterien gemäß den länderspezifischen Vorschriften in ganz Europa organisieren.
Autobatterien
Darüber hinaus sind besondere Regelungen für die Sammlung und Behandlung von Auto-Altbatterien erforderlich.
Die Batterierichtlinie definiert eine Autobatterie als „jede Batterie, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung eines Fahrzeugs verwendet wird“. Damit ist eine Batterie beliebiger Größe und Gewichts gemeint, die zum Starten oder Zünden des Motors eines Straßenfahrzeugs oder zur Stromversorgung der von einem solchen Fahrzeug verwendeten Beleuchtung verwendet wird. Batterien, die in Fahrzeugen eingesetzt werden, die Straßenfahrzeugen ähnlich sind, aber nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden, fallen ebenfalls hierunter.
Wie bei Industriebatterien übernehmen viele Rücknahmesysteme auch für Hersteller von Autobatterien die administrativen Registrierungs- und Meldepflichten (und bieten geeignete Lösungen für die Rücknahme und Behandlung von Autoaltbatterien). Individuelle Compliance-Regelungen im Rahmen der umfassenden Batterieservices von EARN können jedoch eine kostengünstige Compliance-Lösung für Ihr Unternehmen darstellen.
Our Solutions for Batteries producers:
Registration with the relevant authorities/battery compliance schemes
Declaring sales data on time
Take-back solutions for waste batteries and accumulators (industrial batteries)
Consulting services
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