Online-/Distanzhändler
Auch Online-/Fernhändler sind von den EPR-Anforderungen nicht ausgeschlossen.
Insbesondere nach der WEEE-Richtlinie der EU. Diese besagt, dass jeder, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewerbsmäßig elektrische Geräte mittels Fernkommunikation an private Haushalte vertreibt, in diesem Gebiet jedoch nicht ansässig ist, als Fernverkäufer gilt und verpflichtet ist, vor dem Inverkehrbringen elektrischer oder elektronischer Geräte eine in diesem Gebiet ansässige Person oder Firma zu benennen.
Der „Authorised Representative“ (AR) vertritt Sie als Hersteller im jeweiligen Land. Die Ernennung eines AR kann je nach Gesetzgebung des jeweiligen Landes unterschiedlich ausfallen. In ganz Europa sind von dieser Regelung insbesondere Versandhändler (Online-Händler) betroffen.
EARN macht es Ihnen einfach. Wir arrangieren die Ernennung eines AR für Sie in den Ländern, in denen Sie geschäftlich tätig sind, und stellen sicher, dass alle Ihre Verpflichtungen gemäß der WEEE-Richtlinie erfüllt werden.
Unsere Lösungen für Online-/Distanzhändler:
Übernahme der Produktverantwortung für Sie in Deutschland und Betreuung der Bevollmächtigtenbestellung im europäischen Ausland
Durchführung der Registrierung, Berichterstattung und aller damit verbundenen Verwaltungsaufgaben
Vermittlung einer qualifizierten Rücknahmelösung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände